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Heimplätze, Kosten und Vormerkansuchen
Sind Sie an einem Heimplatz in einer der Einrichtungen des Pflegeverbandes Bruck-Mürzzuschlag interessiert?


Allgemeine Informationen zu Pflegeheimen und zur Heimaufnahme finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark.
Wenn Sie einen Heimplatz in einer unserer Pflegeeinrichtungen suchen, füllen Sie das unverbindliche Vormerkansuchen (Downloadbutton unten) aus. Eine Vormerkung auf der Warteliste ist ab Pflegestufe 4 möglich. Bei einer niedrigeren Pflegestufe ist eine Abklärung durch die Pflegedrehscheibe erforderlich.
Ob ein Platz frei ist, erfahren Sie von der Heim- bzw. Pflegedienstleitung der jeweiligen Einrichtung. Kontaktdaten finden Sie auf der entsprechenden Hausseite dieser Homepage.
Das ausgefüllte Vormerkansuchen können Sie direkt in der Einrichtung abgeben oder per E-Mail an vormerkansuchen@pvbm.at schicken.
Die Heimkosten
Pflegestufe I
pro Tag € 20,99
Pflegestufe II
pro Tag € 33,44
Pflegestufe III
pro Tag € 53,67
Pflegestufe IV
pro Tag € 81,99
Pflegestufe V
pro Tag € 100,88
Pflegestufe VI
pro Tag € 117,54
Pflegestufe VII
pro Tag € 124,48
Weitere mögliche Kosten: Bettfreihaltegebühr pro Tag: € 20,00
Diese Kosten umfassen das Waschen der Wäsche, die regelmäßige Zimmerreinigung sowie verschiedene Therapie- und Animationsangebote.
Flach- und Bettwäsche sowie Hand- und Badetücher werden vom Heim gestellt.
Für persönliche Gespräche zur Unterbringung stehen Ihnen die Führungskräfte der Pflegeverbandseinrichtungen zur Verfügung. Fragen zur Heimkostenverrechnung beantwortet die Geschäftsleitung gerne telefonisch oder persönlich.
Kostenübernahme und Taschengeld

Abhängig vom Einkommen sind Bewohner:innen Voll- oder Teilzahler:innen. Der Antrag für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung muss von dem/der Antragsteller:in bzw. seinem/r Erwachsenenvertreter:in auf Basis des Steirischen Pflege- und Betreuungsgesetzes ausgefüllt, unterschrieben und bei der jeweiligen Gemeinde abgegeben werden.
Den aktuelle Antrag können Sie HIER herunterladen.
Weitere Formulare für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finden Sie HIER.
Der vollständig ausgefüllte Antrag auf (Rest-)Kostenübernahme wird an die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag zur Eröffnung des Bescheidverfahrens weitergeleitet.
Die Pflegeheimaufenthalte von Teilzahler:innen werden mit der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag verrechnet.
Zur Abdeckung der Heimkosten werden 80% der Pension und der Großteil des Pflegegeldes herangezogen. Als Taschengeld verbleiben den Bewohnerinnen und Bewohnern 20% der monatlichen Pension, 20% des Pflegegeldes bis zur Stufe 3 sowie die gesamten Sonderzahlungen (13. und 14. Pension).